Aktuelle Marktöffnungsverfahren BZW. laufende, fristgebundene Abfragen
Januar 2024
Datum: 31.01.2024
Export von Schweißwolle in die Volksrepublik China - Betriebslistung
Drittland | Kategorie | Frist (Eingang beim BVL) |
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Volksrepublik China | Schweißwolle | 20. Februar 2024 |
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das zentrale Zollamt der Volksrepublik China (GACC) haben ein Protokoll für den Export von Schweißwolle aus Deutschland in die VR China abgestimmt. In diesem Zusammenhang bittet GACC um eine Liste der deutschen Betriebe, die Schweißwolle nach China exportieren möchten und in der Lage sind, die Anforderungen gemäß dem abgestimmten Protokoll beim Export einzuhalten.
Informationen zu den einzureichenden Unterlagen erhalten in Deutschland ansässige interessierte Betriebe über die entsprechenden Wirtschaftsverbände oder über ihre zuständige Überwachungsbehörde.
Interessensbekundungen bezüglich einer angestrebten Listung sind bis zum 06. Februar 2024 über die Wirtschaftsverbände beim BVL einzureichen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass interessierte Betriebe über die für sie zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde ihr Interesse elektronisch auf dem Dienstweg bekunden. Da eine kurzfristige Übermittlung der Betriebsliste an die VR China erforderlich ist, wird interessierten Betrieben empfohlen, schnellstmöglich ihren Listungswunsch wie beschrieben zu bekunden. Von einer Doppelmeldung unter Nutzung beider Meldewege (Behörde und Verband) ist abzusehen.
Die Übermittlung von Unterlagen durch die Betriebe direkt an das BVL ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Unterlagen, die von den Unternehmen direkt an das BVL übermittelt werden, können nicht bearbeitet werden.
Ausgabejahr
2024
Datum
31.01.2024
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