Informationen zum Export von Lebensmitteln tierischen Ursprungs und Futtermitteln nach Aserbaidschan
Februar 2023
Datum: 22.02.2023
Zulassungspflicht für Betriebe beim Export von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, Mischfuttermitteln und Futtermittelzusatzstoffen in die Republik Aserbaidschan
Die Lebensmittelsicherheitsbehörde der Republik Aserbaidschan (Food Safety Agency of the Republic of Azerbaijan, AFSA) hat über das Inkrafttreten des neuen Lebensmittelsicherheitsgesetzes informiert.
Seit dem 01. Januar 2023 müssen Betriebe, die beabsichtigen, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Mischfuttermittel und Futtermittelzusatzstoffe in die Republik Aserbaidschan zu exportieren, von der AFSA zugelassen werden. Die Antragsformulare werden von der Abteilung für Unternehmerservice der AFSA direkt von den Betrieben entgegengenommen. Vor Erteilung einer Zulassung führt die AFSA Betriebsinspektionen durch.
Informationen zu den einzureichenden Unterlagen erhalten in Deutschland ansässige interessierte Betriebe über die entsprechenden Wirtschaftsverbände oder über ihre zuständige Überwachungsbehörde.
Ausgabejahr
2023
Datum
22.02.2023
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