Aktuelle Informationen zum Versand von Postsendungen in die Volksrepublik China

Februar 2022

Datum: 21.02.2022

Export von Waren in die Volksrepublik China – Hinweise für Postsendungen aus Deutschland

Das Zentrale Zollamt der Volksrepublik China (GACC) hat bemängelt, dass in Postsendungen aus Deutschland lebende Tiere wie Insekten und Fische enthalten waren und weist darauf hin, dass die postalische Versendung dieser Tiere nach China nach den geltenden chinesischen Gesetzen und Bestimmungen verboten ist.

GACC hat am 20. Oktober 2021 die Bekanntmachung Nr. 470 „Liste der Pflanzen und Tiere, sowie daraus hergestellte Produkte und von weiterer Quarantäneware, deren Mitführung und postalische Versendung in die Volksrepublik China verboten ist“ (http://www.customs.gov.cn/customs/302249/2480148/3983035/index.html) veröffentlicht. Nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung, dürfen Warensendungen nach China keine lebenden Tiere enthalten, ohne dass dafür vorab eine Genehmigung erteilt wurde. Insekten und Fische fallen unter den Punkt 1. „Tiere und tierische Produkte“ dieser Bekanntmachung.

GACC bittet die o.g. Bekanntmachung zu beachten und weist darauf hin, dass die gesetzlichen Quarantänebestimmungen Chinas auch bei privaten Postsendungen einzuhalten sind.

Ausgabejahr 2022
Datum 21.02.2022

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