Aktuelle Marktöffnungsverfahren BZW. laufende, fristgebundene Abfragen

Dezember 2021

Datum: 22.12.2021

Export von Lebensmitteln in die Volksrepublik China – Registrierungspflicht gemäß GACC Dekret Nr. 248 – Abfrage von Kontaktdaten zur Vorbereitung der Zuweisung von Benutzerkonten in CIFER

DrittlandKategorieFrist (Eingang beim BVL)
Volksrepublik China
  • Milch und Milcherzeugnisse einschließlich Säuglingsnahrung
  • Schweinefleisch
  • Fisch und Fischerzeugnisse

sowie

Produktkategorien des Pre-Listing-Verfahrens:

  1. Därme
  2. Bienenerzeugnisse
  3. Eier und Eierzeugnisse
  4. essbare Fette und Öle
  5. gefüllte Teigwaren
  6. essbares Getreide
  7. Produkte der Getreidemühle-Industrie und Malz
  8. frisches und getrocknetes Gemüse sowie getrocknete Bohnen
  9. ungeröstete Kaffee- und Kakaobohnen
  10. Gewürze
  11. Nüsse und Samen
  12. Trockenobst
  13. diätetische Lebensmittel
  14. Lebensmittel zur Gesundheitsvorsorge (Functional Food)
unbefristet

Zuletzt am 26. November 2021 wurden an dieser Stelle Informationen zur Einführung neuer umfangreicher Registrierungspflichten für die Ausfuhr von Lebensmitteln in die Volksrepublik China gemäß dem am 1. Januar 2022 in Kraft tretenden Dekret Nummer 248 des Zentralen Zollamtes (GACC) und des in diesem Rahmen durchgeführten Pre-Listing-Verfahrens für traditionell exportierende Betriebe zur Verfügung gestellt.

Die nachfolgende Abfrage richtet sich ausschließlich an die bereits für die Ausfuhr nach China bei GACC offiziell gelisteten Betriebe und an die Betriebe, deren Daten im Rahmen des Pre-Listing-Verfahrens über das BVL als „traditionell exportierend“ an GACC gemeldet wurden.

Nach aktuell vorliegenden Informationen beabsichtigt GACC die Daten der im Rahmen des Pre-Listings gemeldeten Betriebe sowie die Daten der bisher für die Ausfuhr von Milcherzeugnissen einschließlich Säuglingsnahrung, Schweinefleisch sowie Fisch und Fischerzeugnissen offiziell gelisteten Betriebe bis zum 31. Dezember 2021 in das neue CIFER-System zu übernehmen. Auf Grundlage der im System durch GACC eingepflegten Daten soll dann durch das BVL eine Zuweisung von Benutzerkonten erfolgen. Vordringlich wird die Zuweisung eines Benutzerkontos zunächst für die Information über die seitens GACC vergebene chinesische Registrierungsnummer benötigt.

Zur Vorbereitung der Zuweisung von Benutzerkonten und Zusendung der entsprechenden Zugangsdaten sowie der chinesischen Registrierungsnummern an die betroffenen Betriebe wird die E-Mail-Adresse einer verantwortlichen Person benötigt. Um im Rahmen der Übermittlung dieser E-Mail-Adresse einen zusätzlichen Plausibilisierungsschritt einzufügen und dadurch das Risiko eines Missbrauchs der sensiblen CIFER-Daten zu verringern, sind alle betroffenen Betriebe aufgefordert, die E-Mail-Adresse, an die die CIFER-Zugangsdaten versendet werden sollen, nicht direkt, sondern über ihre Wirtschaftsverbände oder, soweit sie keinem Verband angeschlossen sind, über ihre zuständige Behörde bei BVL einzureichen.

Um eine eindeutige Zuordnung zu den im Rahmen des Pre-Listings übermittelten Listen bzw. den bestehenden offiziellen GACC-Listen (Milcherzeugnisse einschl. Säuglingsmilch, Schweinefleisch, Fisch) zu gewährleisten, müssen bei der Übermittlung der E-Mail-Adresse zwingend immer der Betriebsname, die im Listungsverfahren verwendete deutsche Registrierungsnummer und die Produktkategorie (Kat. 1 bis 14 gemäß Pre-Listing bzw. Milch, Säuglingsmilch, Schweinefleisch, Fisch) angegeben werden.

Für eine zweckmäßige und bedarfsgerechte Abarbeitung der Meldungen wird darum gebeten, bei Mitteilung der Kontaktdaten solcher Betriebe, die planen in den ersten Wochen des Jahres 2022 Ware in die V.R. China zu versenden und zu diesem Zweck frühzeitig die von GACC vergebene chinesische Registrierungsnummer für die Einfuhranmeldung benötigen, einen entsprechenden Hinweis anzufügen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zuweisung der Benutzerkonten bzw. der Versand der Zugangsdaten und Registrierungsnummern durch das BVL erst dann erfolgen kann, wenn GACC die Daten in CIFER entsprechend bereitgestellt hat. Dies ist bis zum heutigem Tag nicht erfolgt.  Derzeit liegen keine Informationen darüber vor, ob GACC alle im Pre-Listing erfassten Betriebe und Produkte den Meldungen entsprechend übernehmen wird.

Ausgabejahr 2021
Datum 22.12.2021

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