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November 2021

Datum: 26.11.2021

Export von Lebensmitteln in die Volksrepublik China – Registrierung gemäß GACC Dekret Nr. 248 - Weiterführende Informationen

 

DrittlandKategorieFrist (Eingang beim BVL)
Volksrepublik China
  1. Därme
  2. Bienenerzeugnisse
  3. Eier und Eierzeugnisse
  4. essbare Fette und Öle
  5. gefüllte Teigwaren
  6. essbares Getreide
  7. Produkte der Getreidemühle-Industrie und Malz
  8. frisches und getrocknetes Gemüse sowie getrocknete Bohnen
  9. ungeröstete Kaffee- und Kakaobohnen
  10. Gewürze
  11. Nüsse und Samen
  12. Trockenobst
  13. diätetische Lebensmittel
  14. Lebensmittel zur Gesundheitsvorsorge (Functional Food)
29. November 2021

In Verbindung mit den am 8. Oktober 2021 sowie am 22. November 2021 an dieser Stelle veröffentlichten Fachmeldungen über die Durchführung eines Pre-Listing-Verfahrens im Rahmen der Einführung neuer umfangreicher Registrierungspflichten für die Ausfuhr von Lebensmitteln in die Volksrepublik China gemäß dem am 1. Januar 2022 in Kraft tretenden Dekret Nummer 248 des Zentralen Zollamtes (GACC) möchte ich Sie auf die nachfolgenden weiterführenden Informationen bzw. Informationsquellen hinweisen.

Das derzeit durchgeführte Pre-Listing-Verfahren gilt nur für die o.g. 14 Produktkategorien und unter der Voraussetzung, dass seit dem 1. Januar 2017 entsprechende Produkte bereits in die Volksrepublik China ausgeführt wurden. 

Die Registrierung für die Ausfuhr von Produkten, welche nicht unter Artikel 7 des Dekrets 248 fallen und für die kein amtlich begleitetes Registrierungsverfahren durchgeführt wird, kann laut Auskunft von GACC seit dem 01. November 2021 über das Portal unter https://cifer.singlewindow.cn in Form einer Selbstregistrierung eigenständig vorgenommen werden.

Für die Entscheidung, welcher Produktkategorie gemäß Dekret 248 ein spezifischer HS-Code zuzuordnen ist und welches Registrierungsverfahren anzuwenden ist, hat GACC in dem oben genannten Portal eine Suchfunktion zur Verfügung gestellt (Menüpunkt "Produkt Type Query/ 产品类别查询). Voraussetzung ist jedoch das Anlegen eines Accounts bzw. ein vorheriger Login in dem System.

GACC hat einen offiziellen Leitfaden, der das allgemeine Verfahren und die Antragsstellung beschreibt, zur Verfügung gestellt. Das Dokument kann über den folgenden Link abgerufen werden:

http://online.customs.gov.cn/static/pages/index.html?guidebookUrl=/static/pages/guides/000129012000/000129012000.html&applyUrl=https%3A%2F%2Fcifer.singlewindow.cn&userType=3&systemType=WEB&taskCode=11100000000014154E1000129012000&flag=false   

Darüber hinaus hat GACC eine offizielle Interpretation zu dem Dekret 248 und dem Dekret 249 veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie Links zu den genannten Dokumenten.

GACC-Dekret 248

Verwaltungsvorschriften der Volksrepublik China für die Registrierung ausländischer Hersteller eingeführter Lebensmittel (EN): http://jckspj.customs.gov.cn/spj/zcfg18/bmgz91/3979122/index.html   

Offizielle Interpretation zu Dekret 248 (CN): http://jckspj.customs.gov.cn/spj/zcfg18/bmgz91/3985778/index.html  

GACC-Dekret 249

Maßnahmen der Volksrepublik China für die Verwaltung der Sicherheit der Einfuhr und Ausfuhr von Lebensmitteln (CN): http://jckspj.customs.gov.cn/spj/zcfg18/bmgz91/3625580/index.html  

Offizielle Interpretation Dekret 249 (CN): http://jckspj.customs.gov.cn/spj/zcfg18/bmgz91/3991317/index.html

 

Ausgabejahr 2021
Datum 26.11.2021

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