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Oktober 2021

Datum: 08.10.2021

Export von Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen in die Russische Föderation: Aussetzung der Zertifizierung aufgrund von GVO-Verstößen

DrittlandKategorieFrist (Eingang beim BVL)
Russische FöderationFuttermittel und Futtermittelzusatzstoffe8. November 2021

Gemäß Mitteilung des Föderalen Dienstes für veterinärrechtliche und phytosanitäre Überwachung der Russischen Föderation (Rosselchosnadsors) vom 18. Mai 2021 ist die Zertifizierung sämtlicher Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe, einschließlich pflanzlicher, durch chemische oder mikrobiologische Synthese erzeugter Futtermittel, die ohne Veterinärzertifikate des Ausfuhrlandes in die Russische Föderation eingeführt werden, derzeit ausgesetzt. In der Zwischenzeit sind befristete Entsperrungen für bestimmte Hersteller und Produkte ausgesprochen worden. Diese befristeten Entsperrungen galten zunächst bis zum 24. September 2021.

Rosselchosnadsor hatte in diesem Zusammenhang um Einreichung umfangreicher Unterlagen durch Hersteller, die Futtermittelzusatzstoffe und Futtermittel in die Russische Föderation exportieren, gebeten. Dies betraf sowohl die gelisteten Betriebe als auch nicht gelistete Betriebe, die weiterhin beabsichtigen, ihre Waren in die Russische Föderation auszuführen. Die Übermittlung der bis dahin im BVL eingegangenen Unterlagen zu 42 Betrieben hat im September 2021 stattgefunden.

Zwischenzeitlich hat Rosselchosnadsor die befristeten Entsperrungen bis zum 25. Dezember 2021 verlängert. Aufgrund dieser neuen Sachlage ist beabsichtigt, eine zweite Übermittlung von Betriebsunterlagen an Russland vor diesem Stichtag durchzuführen.

Informationen zu den einzureichenden Unterlagen erhalten in Deutschland ansässige Betriebe über die entsprechenden Wirtschaftsverbände oder über ihre zuständige Überwachungsbehörde.

Die Unterlagen sind bis zum 8. November 2021 elektronisch über den Dienstweg, d.h. über die für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörden an das BVL zu übermitteln. Betriebe, die beabsichtigen Unterlagen einzureichen, werden gebeten von einer direkten Übermittlung an das BVL abzusehen.

Ausgabejahr 2021
Datum 08.10.2021

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