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Juli 2021

Datum: 27.07.2021

Export von Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen in die Russische Föderation: Aussetzung der Zertifizierung aufgrund von GVO-Verstößen

DrittlandKategorieFrist (Eingang beim BVL)
Russische FöderationFuttermittel und Futtermittelzusatzstoffe27. August 2021

Gemäß Mitteilung des Föderalen Dienstes für veterinärrechtliche und phytosanitäre Überwachung der Russischen Föderation (Rosselchosnadsors) vom 18. Mai 2021 ist die Zertifizierung sämtlicher Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe, einschließlich pflanzlicher, durch chemische oder mikrobiologische Synthese erzeugter Futtermittel, die ohne Veterinärzertifikate des Ausfuhrlandes in die Russische Föderation eingeführt werden, derzeit ausgesetzt.

Rosselchosnadsor bittet um Einreichung umfangreicher Unterlagen durch Hersteller, die Futtermittelzusatzstoffe und Heimtierfutter in die Russische Föderation exportieren. Dies betrifft sowohl die gelisteten Betriebe als auch nicht gelistete Betriebe, die weiterhin beabsichtigen, ihre Waren in die Russische Föderation auszuführen.

Informationen zu den einzureichenden Unterlagen erhalten betroffene, in Deutschland ansässige Betriebe über die entsprechenden Wirtschaftsverbände oder über ihre zuständige Überwachungsbehörde.

Die Unterlagen sind elektronisch über den Dienstweg, d.h. über die für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörden des Bundeslandes an das BVL bis zur genannten Frist zu übermitteln. Von einer direkten Übermittlung an das BVL ist abzusehen.

Ausgabejahr 2021
Datum 27.07.2021

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