Publizierte Methode zum Nachweis genomeditierter Rapslinien nicht geeignet für die amtliche Kontrolle gentechnisch veränderter Produkte in der EU

Datum: 05.05.2022

In einem Artikel der Fachzeitschrift Foods vom 07.09.2020 (Chhalliyil et al.)1 wird eine Nachweismethode für in den USA von der Firma Cibus US LLC vermarktete herbizidtolerante Rapslinien vorgestellt, die nach Auslegung der Autoren unter Einsatz von neuen genomischen Techniken erzeugt seien. Die Methode wurde entwickelt, um eine Einzelbasenmutation im AHAS1C-Gen nachzuweisen, welche Raps eine Herbizidtoleranz verleiht. Die Autoren geben an, dass die Methode spezifisch für die Einzelbasenmutation sei und alle gültigen Anforderungen an Identifizierungs- und Nachweisverfahren für die Kontrolle gentechnisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel gemäß den EU-Vorschriften erfülle.

Das BVL hat, zusammen mit dem zuständigen Referenzlabor der Europäischen Union und dem Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, die in der Publikation beschriebene Real-Time-PCR-Methode sorgfältig hinsichtlich der Mindestleistungsanforderungen (MPR) des European Network of GMO Laboratories (ENGL) auf Basis internationaler Standards geprüft und sein Ergebnis in der wissenschaftlich begutachteten Fachzeitschrift Food Analytical Methods am 04.04.2022 veröffentlicht2.

Bei der Überprüfung der Methode beobachteten alle drei nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Referenzlabore signifikante unspezifische PCR-Amplifikationen mit DNA, deren Sequenz nicht die Einzelbasenmutation im AHAS1C-Gen aufweist. So wurden mit der Real-Time-PCR-Methode insbesondere positive Signale mit DNA aus zahlreichen anderen konventionellen und gentechnisch veränderten Raps-Sorten sowie aus Acker-Rettich beobachtet. Daher ist die Methode nicht spezifisch für die infrage stehende Einzelbasenmutation und somit auch nicht spezifisch für diese von Cibus entwickelten herbizidtoleranten Rapslinien. Darüber hinaus ist die Methode nicht ausreichend robust. So kann selbst bei einem negativen Ergebnis eine Beimischung mit den infrage stehenden herbizidtoleranten Rapslinien nicht ausgeschlossen werden.

Die veröffentlichte Bewertung zeigt, dass die Methode die Mindestleistungsanforderungen des ENGL für qualitative PCR-Methoden nicht erfüllt und daher für die amtliche Kontrolle gentechnisch veränderter Produkte in der EU nicht geeignet ist.

Referenzen:

1) Chhalliyil, P.; Ilves, H.; Kazakov, S.A.; Howard, S.J.; Johnston, B.H.; Fagan, J. (2020). A Real-Time Quantitative PCR Method Specific for Detection and Quantification of the First Commercialized Genome-Edited Plant. Foods. 9:1245.

2) Weidner, C.; Edelmann, S.; Moor, D.; Lieske, K.; Savini, C.; Jacchia, S.; Sacco, M.G.; Mazzara, M.; Lämke, J.; Eckermann, K.N.; Emons, H.; Mankertz, J. & Grohmann, L. (2022). Assessment of the Real-Time PCR Method Claiming to be Specific for Detection and Quantification of the First Commercialised Genome-Edited Plant. Food Anal. Methods. https://doi.org/10.1007/s12161-022-02237-y

Ausgabejahr 2022
Datum 05.05.2022

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: presse@bvl.bund.de