Import von Gentechnik-Kits verboten

Datum: 02.07.2019

Im Internet können inzwischen Gentechnik-Kits aus dem Ausland bestellt werden, die bereits gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, welche nicht für das Inverkehrbringen zugelassen sind. Teilweise sind diese Gentechnik-Kits Bestandteil von Online-Kursen zum Thema „Biohacking“.

Wer solche Kits bestellt, mit ihnen aber keine gesetzlich zulässigen gentechnischen Arbeiten in einem behördlich überwachten Labor durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit:

Durch die Bestellung werden die in den entsprechenden Gentechnik-Kits enthaltenden GVO in den Verkehr gebracht, sobald sie in Deutschland ankommen. Bereits dies stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 38 Abs. 1 Nr. 7 GenTG dar. Daher können entsprechende Sendungen vom Zoll beschlagnahmt werden. Gegen den Besteller oder die Bestellerin kann außerdem ein Bußgeld von bis zu fünfzigtausend Euro verhängt werden.

Das BVL rät daher Privatpersonen, insbesondere Schülerinnen und Schülern, dringend vom Kauf derartiger Gentechnik-Kits ab.

Ausgabejahr 2019
Datum 02.07.2019

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