Saatgut aus Frankreich mit Spurenanteilen des gentechnisch veränderten GT73 Rapses gelangte nach Deutschland

Datum: 21.12.2018

Die zuständigen französischen Behörden haben die EU Kommission und die Mitgliedstaaten am 09. November 2018 darüber informiert, dass in Frankreich im September bei einer amtlichen Marktkontrolle von konventionellem Rapssaatgut in einer Saatgutpartie sehr geringe Anteile eines in der EU nicht zum Anbau zugelassenen GVO (GT73) festgestellt wurden. Teile dieser Partie waren in Frankreich bereits ausgesät worden. Die französischen Behörden haben den Rückruf von nicht ausgesätem Saatgut, die Vernichtung betreffender Kulturen und Maßnahmen für die Überwachung in den Folgejahren angeordnet.

Das für die Herstellung dieser betroffenen Partie verwendete Saatgut wurde auch für die Produktion von Partien verwendet, die in Deutschland, der Tschechischen Republik und in Rumänien in den Verkehr gelangt sind. Alle nach Deutschland gelieferten Partien wurden mittlerweile identifiziert und einer amtlichen Kontrolle unterzogen. In einer der gelieferten Saatgutpartien wurden Anteile von ca. 0,1% GT73 festgestellt, in den übrigen wurden keine GVO-Anteile nachgewiesen.

GT73 ist ein geprüft sicherer GVO. Lebens- und Futtermittel, die GT73-Raps enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt werden, haben eine entsprechende gentechnikrechtliche Zulassung in der EU (und zahlreichen anderen Drittstaaten) und dürfen vermarktet werden. Ein Anbau dieses Rapses ist in Deutschland und der Europäischen Union nicht zugelassen. In Drittstaaten wie Kanada, den USA, Australien und Japan ist GT73-Raps seit vielen Jahren für den Anbau zugelassen.

Die für Gentechnikbelange zuständigen obersten Landesbehörden der betroffenen Bundesländer ermitteln aktuell, in Zusammenarbeit mit dem Saatguthersteller, alle Empfänger des bereits ausgelieferten und betroffenen Saatguts sowie die Flächen, auf denen es bereits aufgrund der späten Meldung aus Frankreich ausgesät worden ist. Alle noch im Lager befindlichen Saatguteinheiten der betroffenen Partie wurden gesperrt. Sobald die Vermarktungswege und die Landwirte ermittelt sind, die das betroffene Saatgut erhalten und gegebenenfalls ausgesät haben, werden die zuständigen Landesbehörden entsprechende Anordnungen zu den zu treffenden Maßnahmen erlassen, die die Vernichtung der Kulturen gewährleisten. Eine Gesundheitsgefährdung von Mensch und Tier ist aufgrund der Zulassung als Lebensmittel und Futtermittel nicht zu erwarten. Um die Auskreuzung des Rapses und damit die Verbreitung von GT73 in der Umwelt zu vermeiden, wird der ausgesäte Raps vor der Blüte vernichtet werden.

Ausgabejahr 2018
Datum 21.12.2018

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