Genome Editing: Nachweis und Identität sind differenziert zu betrachten

Klarstellung des BVL

Datum: 25.07.2018

In einigen Medien wurde in letzter Zeit die Bewertung von neuartigen, gezielten Mutagenesetechniken (z. B. Genome Editing) seitens des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ungenau dargestellt. Beim Thema Nachweisbarkeit und Identifizierbarkeit ist eine differenzierte Darstellung erforderlich.

Für die Position des BVL zu Nachweisverfahren gelten weiterhin die Aussagen im Wissenschaftlichen Bericht zu den neuen Techniken in der Pflanzenzüchtung und der Tierzucht und ihren Verwendungen im Bereich der Ernährung und Landwirtschaft der Fachbehörden im Geschäftsbereich des BMEL (Februar 2018). Hervorzuheben ist dabei die Trennung der Begriffe ‚Nachweisbarkeit‘ und ‚Identifizierbarkeit‘. Letzterer Begriff ist vor allem für den Gesetzesvollzug wichtig.

Mit DNA-, Protein- und Metabolit-basierten Analyseverfahren steht eine Vielzahl von Methoden zum Nachweis von genetischen Unterschieden, die gegebenenfalls durch Genome Editing ausgelöst wurden, zur Verfügung. DNA ist das ideale Zielmolekül für den eindeutigen Nachweis einer Veränderung des genetischen Materials, da diese Träger der Modifikation sind.

Die Identifizierung des genomeditierten Organismus und die Unterscheidung von anderen Organismen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur im Vergleich zu einer Referenz eindeutig möglich. Je geringer die Unterschiede zur Referenz werden, desto schwieriger ist die Identifizierungsmöglichkeit. Nur ergänzende Informationen über den Entwicklungsweg und die Änderungen erlauben im Einzelfall eine eindeutige Rückverfolgbarkeit.

Ob nachgewiesene genetische Veränderungen durch Techniken des Genome Editing, herkömmliche Techniken der induzierten Mutagenese oder spontan entstanden sind, ist nach derzeitigem Stand der Analysetechnik in der Regel nicht zu klären.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird auch weiterhin im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Entwicklung bei neuartigen molekularen Techniken begleiten.

Ausgabejahr 2018
Datum 25.07.2018

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