Gentechnik und Saatgut - Ergebnisse der Überwachung durch die Bundesländer im Analysejahr 2016

Datum: 16.11.2016

Die Saatgutüberwachung in Deutschland liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen von Saatgut werden regelmäßig von den Bundesländern im Internet unter www.lag-gentechnik.de/saatgut.html veröffentlicht.

Die Probenahmen und Analysen erfolgen in der Regel zeitlich so abgestimmt, dass im Fall eines GVO-Nachweises das betroffene Saatgut rechtzeitig eingezogen werden kann und es nicht zur Aussaat gelangt. Beprobt werden inländisch erzeugte Saatgutpartien und auf dem Markt befindliches Saatgut, sowie importiertes Saatgut. Mindestens 10 Prozent der in Deutschland zur Anerkennung vorgestellten Saatgutpartien sollen untersucht werden. Alle Analysen erfolgen mit standardisierten Methoden für die Probenahme und den Nachweis von GVO in Saatgut, die vom BVL in der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach §28b des Gentechnikgesetzes veröffentlicht werden.

In der EU gibt es aktuell nur Sorten einer einzigen zum Anbau zugelassenen Pflanzenlinie, den Maiszünsler-resistenten Mais MON810, für den jedoch in Deutschland seit 2009 ein nationales Anbauverbot gilt. Nach Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2015/412 vom 11. März 2015 hat Deutschland für MON810 und weitere aktuell zur Entscheidung über den Anbau in der EU anstehende gentechnisch veränderte Pflanzen die sogenannte „opt-out“ Möglichkeit genutzt. Demnach wird Deutschland, wie weitere EU-Mitgliedstaaten auch, von einer Anbaugenehmigung für Produktionszwecke dieser GVO ausgenommen.

Im Analysejahr 2016 (01.10.2015 – 30.09.2016) haben die amtlichen Untersuchungsstellen der Bundesländer nach Angaben der LAG (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik) insgesamt 941 Saatgut-Untersuchungen von 11 verschiedenen Kulturpflanzenarten durchgeführt. Mais und Raps (Winter- und Sommerraps) nahmen hierbei einen Anteil von 55 Prozent bzw. 33 Prozent ein (Abb. 1). Erstmals wurden in diesem Jahr auch 22 Luzerne-Saatgutproben auf GVO-Anteile untersucht. Im Analysejahr 2016 gab es unter allen untersuchten Saatgutpartien nur drei Positivfunde bei Mais. Der Anteil GVO-positiver Proben lag bei Mais im Jahr 2016 mit 0,6 Prozent erneut unter dem Wert des Vorjahres (2015: 1,4 Prozent). Im Gegensatz zu den Vorjahren 2014 und 2015 wurden 2016 in keiner der untersuchten Sojasaatgutpartien gentechnisch veränderte Anteile nachgewiesen (Abb.2). Beim Raps gab es auch im Jahr 2016, wie bereits in den Vorjahren, keine GVO-Positivfunde (Abb.2).

Diagramm Saatgutuntersuchungen 2016 Abbildung 1: Im Analysejahr 2016 (01.10.2015 – 30.09.2016) wurden insgesamt 941 Saatgutuntersuchungen auf GVO-Anteile von den Bundesländern durchgeführt. Mais und Raps (Winter- und Sommerraps) nahmen einen Anteil von 55 % bzw. 33 % ein. Quelle: http://www.lag-gentechnik.de/saatgut.html

Ergebnisse der Saatgutuntersuchungen durch die Bundesländer für Mais aus den Jahren 2009-2016. Quelle: http://www.lag-gentechnik.de/saatgut.html

Saatgutuntersuchungen 2009-2016 - Raps Quelle: http://www.lag-gentechnik.de/saatgut.html

Abbildung 2: Ergebnisse der Saatgutuntersuchungen durch die Bundesländer für Mais und Raps (2009 - 2016) sowie Soja (2011 - 2016). Die Angaben beziehen sich auf das jeweilige Analysejahr (01.10 - 30.09) Saatgutuntersuchungen 2009-2016 - Soja Abbildung 2: Ergebnisse der Saatgutuntersuchungen durch die Bundesländer für Mais und Raps (2009 - 2016) sowie Soja (2011 - 2016). Die Angaben beziehen sich auf das jeweilige Analysejahr (01.10 - 30.09) Quelle: http://www.lag-gentechnik.de/saatgut.html

Ausgabejahr 2016
Datum 16.11.2016

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de