Unbeabsichtigte Aussaat von nicht zugelassenem gentechnisch verändertem Raps in Deutschland im Rahmen einer Sortenvorprüfung

Datum: 04.12.2015

Aus Großbritannien erhielt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 27.10.2015 Informationen darüber, dass in konventionellem Winterrapssaatgut geringe Anteile eines gentechnisch veränderten (gv) Rapses gefunden wurden. Das betroffene Saatgut stammt von einer Saatzuchtfirma in Frankreich und befand sich in Großbritannien in der Vorprüfung zur Sortenregisteranerkennung. Im Herbst 2015 kam es an mehreren Orten in England und Schottland in Kleinparzellen zur Aussaat. In Großbritannien sind die betroffenen Parzellen beräumt und das betroffene Saatmaterial ist zur Vernichtung eingezogen worden. Der nachgewiesene gentechnisch veränderte Raps (OXY-235) ist in der Europäischen Union nicht für den Anbau oder als Lebensmittel und Futtermittel zugelassen. Laut Auskunft des Biosafety Clearing-House (BCH) ist OXY-235 in mehreren Staaten als Lebensmittel (Australien, Japan, Neuseeland, USA) oder Futtermittel (Kanada, Japan, USA) oder auch zum Anbau (Kanada, Japan) zugelassen

(http://bch.cbd.int/database/lmo/decisions.shtml?documentid=14752).

Nach Informationen der französischen Firma ist betroffenes Saatgut auch nach Deutschland und weitere EU-Mitgliedstaaten geliefert und ausgesät worden. In Deutschland wurde der Raps offenbar auf insgesamt 48 Parzellen mit jeweils ca. 10 m², die sich auf 10 Standorte in 8 Bundesländern verteilen, ausgebracht. Es handelt sich hierbei um züchterische Arbeiten im kleinen Maßstab im Zuge der Vorprüfung und Sortenentwicklung. Ein Anbau von Raps im landwirtschaftlichen Sinne für die Lebensmittel- oder Futtermittelerzeugung oder als nachwachsender Rohstoff hat nicht stattgefunden.

Die betroffenen Bundesländer sind seit dem 28.10.2015 über den Vorgang informiert. Nach Kenntnis des BVL haben die zuständigen Landesbehörden daraufhin sofort Maßnahmen veranlasst, die Rapspflanzen auf den betroffenen Parzellen zu zerstören. Weitere Kontrollmaßnahmen sollen gewährleisten, dass auch nachfolgend kein gentechnisch veränderter Raps auf den Parzellen zur Blüte gelangt.
Nach Abschluss der Maßnahmen informieren die Bundesländer das BVL, das dann der EU-Kommission und den anderen betroffenen EU-Mitgliedstaaten hierüber berichtet.

Ausgabejahr 2015
Datum 04.12.2015

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