Gentechnisch veränderter Reis – Lebensmittelüberwachung in den Jahren 2012 und 2013

Datum: 21.07.2014

Aufgrund von Verunreinigungen von herkömmlichen Reisprodukten mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Reislinien führen die deutschen Lebensmittelüberwachungsbehörden seit 2006 umfangreiche Untersuchungen von Reiserzeugnissen durch.

Nachdem seit dem Jahr 2006 in Reis oder Reisprodukten aus den USA und China wiederholt gentechnisch veränderte Reislinien (LL601, bzw. Bt63, KeFeng6, KMD1) nachgewiesen wurden, hat die EU-Kommission wiederholt Maßnahmen zur Kontrolle von Reis und Reisprodukten erlassen und die Mitgliedsstaaten zur Kontrolle von zur Einfuhr angemeldeten oder bereits auf dem Markt befindlichen Produkten aufgefordert (siehe Entscheidungen der Kommission Nr. 2008/162/EG, Nr. 2008/289/EG, Nr. 2010/315/EG). Diese Sofortmaßnahmen verpflichteten die EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission regelmäßig schriftlich über die Ergebnisse der Lebensmitteluntersuchungen zu informieren.

Sei Inkrafttreten des Durchführungsbeschlusses der Kommission Nr. 2011/884/EU vom 22. Dezember 2011 (mit Änderung per Durchführungsbeschluss der Kommission Nr. 2013/287/EU vom 13. Juni 2013) beinhalten die Sofortmaßnahmen nur noch die Kontrolle von anzumeldenden Reis- und Reisprodukten aus China an Grenzeingangsorten. Die Durchführung von Marktkontrollen liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer, eine Berichtspflicht über diese Ergebnisse besteht nicht mehr (siehe unten: BVL-Fachmeldungen zu genetisch verändertem Reis von 2006 – 2011).

Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung an Grenzeingangsorten

Im Jahr 2012 gab es an deutschen Grenzkontrollstellen keine Anmeldungen zur Einfuhr von Reis- oder Reisprodukten aus China.

Im Jahr 2013 wurden 11 Importe von Reis- und Reisprodukten aus China an den deutschen Grenzeingangsorten kontrolliert, und zwei dieser Produkte wurden zurückgewiesen. Im ersten Fall wurde in einem Reisprodukt ein nicht zugelassener GVO (Reis Bt63) nachgewiesen, das zweite Produkt wurde aufgrund unzureichender Dokumentation zurückgewiesen. In 5 anderen Proben wurde kein GVO-Anteil nachgewiesen und bei 4 weiteren Produkten waren keine molekularbiologischen Analysen möglich, da kein genetisches Material/DNA isoliert werden konnte.

Ausgabejahr 2014
Datum 21.07.2014

Weitere Informationen

Untersuchungsergebnisse aus den Vorjahren

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