Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen – Leitfaden für Antragsteller aktualisiert

Datum: 30.10.2012

Der „Leitfaden für die Beantragung und Durchführung der Freisetzung gentechnisch veränderter höherer Pflanzen“ liegt inzwischen in aktualisierter Fassung vor. Die Aktualisierung berücksichtigt insbesondere neue Anforderungen, die sich aus dem so genannten Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.09.2011 (siehe Fachmeldung vom 10.10.2011) ergeben. Demnach ist bei der Beantragung von Freisetzungen zukünftig die Bienenhaltung im Bereich von geplanten Freisetzungsflächen zu berücksichtigen.

Ausgabejahr 2012
Datum 30.10.2012

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: presse@bvl.bund.de