Nicht zugelassener gentechnisch veränderter Leinsamen

Datum: 03.12.2009

Bei Untersuchungen von Leinsamen und Leinsamenprodukten wurden Spuren von nicht zugelassenen gentechnischen Veränderungen nachgewiesen. Aufgrund dieser Funde sind seit September 2009 eine Reihe von betroffenen Lebensmittel- und Futtermittelprodukten an das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel gemeldet worden. Die Untersuchungen der Überwachungslabors der Bundesländer ergaben, dass die Herkunft der gentechnisch veränderten Leinsamen in Kanada zu suchen ist (siehe Hintergrundinformation vom 15. September 2009).

Die Kanadische Getreide Kommission hat nach Konsultationen mit der EU-Kommission ein Probenahme- und Untersuchungsprotokoll zur Eigenkontrolle von Leinsamen-Exporten aus Kanada in die Europäische Union veröffentlicht. Unter Berücksichtigung dieses Protokolls ist von der § 64 LFGB Arbeitsgruppe "Entwicklung von Methoden zur Identifizierung von mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Leitfaden für die Probenahme und die Untersuchung zum Nachweis gentechnischer Veränderungen in Leinsamen erarbeitet worden. Der Leitfaden zielt auf die Harmonisierung der Probenahme und Analytik von Leinsamenprodukten im Rahmen von Eigenkontrollen der Wirtschaft sowie der Überwachung durch die zuständigen Behörden der Bundesländer ab.

Ausgabejahr 2009
Datum 03.12.2009

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