Gentechnisch veränderter Reis – Untersuchungsergebnisse der Lebensmittelüberwachung 2007

Datum: 25.04.2008

Am 18. August 2006 wurde die EU-Kommission vom US-Landwirtschaftsministerium informiert, dass in den USA herkömmlicher Langkornreis mit einer nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Reislinie (LL601 Reis) verunreinigt ist. Daraufhin hat die EU-Kommission Maßnahmen zur Kontrolle von Langkornreis-Importen aus den USA erlassen und die Mitgliedstaaten aufgefordert zu überprüfen, ob zur Einfuhr angemeldete oder bereits auf dem Markt befindliche Produkte keinen Reis der Sorte ‚LL REIS 601‘ enthalten (Entscheidung der Kommission 2008/162/EG).

Nachdem seit September 2006 und auch im Jahr 2007 in mehreren Fällen das Vorkommen der nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Reissorte „Bt 63“ in Reisprodukten aus China an das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASSF) gemeldet wurden, hat die EU-Kommission am 3. April 2008 auch in diesem Fall Sofortmaßnahmen zur Kontrolle chinesischer Reiserzeugnisse erlassen (Entscheidung der Kommission 2008/289/EG).

Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung

Die Bundesländer in Deutschland haben auch im Jahr 2007 intensiv und in erheblichem Umfang Untersuchungen von verschiedensten Reisprodukten durchgeführt. Im Rahmen des vom BVL koordinierten Überwachungsprogramms wurden die von den Ländern mitgeteilten Untersuchungsergebnisse des Jahres 2007 zusammengefasst (Stand 30.04.2008).

Es wurden in 26 von insgesamt 2018 Lebensmittelproben Verunreinigungen durch gentechnisch veränderten Reis festgestellt (Abbildung 1). Von den positiv getesteten Reisprodukten konnte in 16 Fällen ‚LL601 Reis’ identifiziert werden. 4 Untersuchungsproben enthielten Anteile der LL Reislinie (LL62 Reis). In einer Probe konnte sowohl die Reislinie ,LL601’, sowie ,LL62’ nachgewiesen werden. Die Verunreinigungen bewegten sich unverändert im durchweg sehr niedrigen Spurenbereich bei 0,05 % und weniger. 5 Untersuchungsproben von chinesischen Reisprodukten enthielten geringe Spuren von Bt63.

Die Probenahmen der Überwachungsbehörden der Bundesländer erfolgten in den verschiedenen Bereichen des Handels und des Inverkehrbringens von Reiserzeugnissen, wobei die überwiegende Zahl der Proben im Einzelhandel genommen wurde. Nach Kenntnisstand des BVL führten die Beanstandungen der zuständigen Landesüberwachungsbehörden bei den betroffenen Firmen und Einrichtungen unverzüglich zu Rücknahmeaktionen bzw. Entfernung der betreffenden Produkte aus den Lebensmittelmärkten oder betroffenen Gastronomiebetrieben.
Weitere detaillierte Informationen sind auf den Internetseiten der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder zu finden.

Abbildung 1

Untersuchte Reisprodukte

Ausgabejahr 2008
Datum 25.04.2008

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de