Gentechnisch veränderter Raps: Raps-Saatgut-Verunreinigung bei der Deutschen Saatveredelung (DSV)

Datum: 24.10.2007

In Nordrhein-Westfalen wurden bei der Überprüfung von Saatgut im Zuge der Saatgutanerkennung in je einer Partie der Sorten Taurus und Oase geringe Anteile (0,03 Prozent) von gentechnischer Veränderung nachgewiesen. Entgegen der Vereinbarung mit der Saatgutwirtschaft war Saatgut der betroffenen Partien vor dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse in den Handel gebracht und an verschiedene Bundesländer ausgeliefert worden. Die Saatgutfirma wurde umgehend in Kenntnis gesetzt und hat Rückrufaktionen veranlasst. Teilweise war das Saatgut jedoch bereits ausgesät worden. 

Von der betroffenen Partie der Sorte Oase waren 301 Einheiten ausgeliefert worden. Von diesen Einheiten waren bereits vier in Bayern an vier Betriebe geliefert und auf insgesamt 7,5 Hektar ausgesät worden. Die restlichen Einheiten wurden rechtzeitig vor der Aussaat zurückgezogen. 

Von der betroffenen Partie der Sorte Taurus waren 809 Einheiten ausgeliefert worden. Davon waren 404 Einheiten auf 67 Betrieben in den Bundesländern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein auf insgesamt etwa 1300 Hektar bereits ausgesät worden. Die restlichen Einheiten konnten rechtzeitig vor der Aussaat zurückgenommen werden. In Hessen war auf 38 Hektar in zwei Betrieben, in Mecklenburg-Vorpommern auf etwa 650 Hektar in 17 Betrieben, in Niedersachsen auf 221 Hektar in 28 Betrieben, im Saarland auf 15 Hektar in einem Betrieb, in Sachsen-Anhalt auf 86 Hektar in fünf Betrieben und in Schleswig-Holstein auf etwa 300 Hektar in 20 Betrieben ausgesät worden.

In allen Bundesländern, in denen das betroffene Saatgut bereits auf den Feldern ausgesät worden war, ordneten die zuständigen Landesbehörden unverzüglich das Vernichten des Aufwuchses durch Umbrechen der Felder oder durch Spritzen eines glyphosathaltigen Herbizides mit anschließendem Umbrechen der Felder an. Auf den betroffenen Flächen darf in den kommenden ein bis zwei Jahren kein Rapsnachbau betrieben und es müssen Nachkontrollen in diesen Jahren durchgeführt werden.

Ausgabejahr 2007
Datum 24.10.2007

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