Aktueller Umsetzungsstand der Antibiotikameldungen für die nächsten Tierarten, Einladung zum zweiten Online-Austausch und zur Teilnahme an einer Online-Umfrage zu den Antibiotikameldungen für Softwarehersteller und -anbieter

Ein weiterer Informationsaustausch mit Softwareherstellern über die Umsetzung der Antibiotikameldungen findet am 18.07.2024 statt. Das BVL bittet um Beteiligung an einer Online-Umfrage zu den Erfahrungen von Softwareherstellern zur Umsetzung der Antibiotikameldungen – Teilnahme bis zum 07.07.2024 möglich

Datum: 21.06.2024

Gern möchten wir Sie darüber informieren, wie die Implementierung der Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung für die nächsten Tierarten voranschreitet. Ein Referentenentwurf eines Änderungsgesetzes zum Tierarzneimittelgesetz (TAMG) befindet sich derzeit in der Abstimmung. In dem Entwurf werden die gesetzlichen Grundlagen für die Meldeverpflichtung der Antibiotikaverbrauchsmengen für weitere Tierarten nach Art. 15 VO (EU) 2021/578 definiert. Dabei handelt es sich um Hunde, Katzen, Pferde (inkl. Nicht-Schlachttier), Schafe, Ziegen, Enten, Gänse, einige Fischarten und Kaninchen, die der Lebensmittelgewinnung dienen.

Es ist noch nicht abschließend geklärt, wie viele Angaben gesetzlich verpflichtend gemeldet werden müssen. Die Erhebung von einigen Angaben ist jedoch zwingend erforderlich für die Meldung an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und daher müssen diese erfasst werden. Dazu gehören die Tierart, der Arzneimittelname, die Zulassungsnummer, die Packungs-Id (stellvertretend für den UPD Package Identifier) und die abgegebene, angewendete oder verschriebene Menge mitsamt der Maßeinheit.

Grundsätzlich soll – wie bereits im letzten Austausch kommuniziert – die Erfassungsstruktur so erhalten bleiben, wie sie derzeit für die Antibiotikameldungen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten verwendet wird und somit könnte auch die aktuelle Schnittstelle weiterhin bedient werden.

Mit den Experten der HI-Tier sind wir weiterhin im engen Austausch und bereiten vor, was ohne die finale Gesetzgebung möglich ist. Gern möchten wir Sie im zweiten Online-Austausch für Softwarehersteller am 18.07.2024 von 13.00 bis 15.00 Uhr über die Umsetzung informieren und Ihre Fragen beantworten. Melden Sie sich gern formlos per E-Mail an: verbrauchsmengenerfassung@bvl.bund.de

Über die genannte E-Mail-Adresse können Sie auch den Link zur Online-Umfrage anfordern, in der Sie von Ihren Erfahrungen bei den Antibiotikameldungen im Prozess der Erfassung in der Software und der Übermittlung an die HI-Tier berichten können. In dieser Umfrage wird auch auf die Implementierung der neuen Tierarten eingegangen.

Durch Ihre Beteiligung an der Umfrage würde Sie uns sehr helfen, die Daten des vorangegangenen Jahres fachgerecht beurteilen zu können und das Erfassungssystem zukünftig zu verbessern. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an der Online-Umfrage nur bis zum 07.07.2024 möglich ist und sich ausschließlich an Softwarehersteller/-anbieter richtet. Die Umfrage dauert ca. 10 Minuten.

Sollten Sie weitere Fragen oder Rückmeldungen haben, schreiben Sie uns gern eine Nachricht an die oben genannte E-Mail-Adresse. Wir werden demnächst weitere Informationen für Tierärztinnen und Tierärzte zusammenstellen und im Herbst ein Webinar zu dem Thema veranstalten.

Ausgabejahr 2024
Datum 21.06.2024

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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