Bekanntmachung über die Zulassung von Tierarzneimitteln vom 24.10.2023
Februar 2023
Datum: 29.11.2023
Das BVL hat im Februar 2023 zwei Zulassungen für verschreibungspflichtige und zwei Zulassungen für nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel in Deutschland erteilt.
BAnZ-Veröffentlichung vom 23.11.2023
Rechtlich bindend sind die Angaben des jeweiligen Zulassungsbescheids.
Das BVL stellt Links zu Datenbanken zur Verfügung, die aktuelle Fachinformationen von zugelassenen Tierarzneimitteln bereithalten.
Die Bezeichnung der folgenden Arzneimittel wurde im Rahmen einer Anzeige durch den pharmazeutischen Unternehmer nach Zustimmung durch das BVL geändert:
Ehemalige Bezeichnung des Arzneimittels | Neue Bezeichnung des Arzneimittels | Zul.-Nr. |
---|---|---|
(keine) |
Die im Februar 2023 von der EMA veröffentlichten Bewertungsberichte zu zentral zugelassenen Tierarzneimitteln finden Sie hier: https://www.ema.europa.eu/en/news-events/whats-new/2023-02
Ausgabejahr
2023
Datum
29.11.2023
Pressekontakt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit •
Gerichtstraße 49 •
13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250
• Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse:
presse@bvl.bund.de