Bekanntmachung über die Zulassung von Tierarzneimitteln vom 03.03.2023

April 2022

Datum: 24.03.2023

Das BVL hat im April 2022 vier Zulassungen für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel in Deutschland erteilt.

BAnZ-Veröffentlichung vom 22.03.2023

Rechtlich bindend sind die Angaben des jeweiligen Zulassungsbescheids.

Das BVL stellt Links zu Datenbanken zur Verfügung, die aktuelle Fachinformationen von zugelassenen Tierarzneimitteln bereithalten.

Die Bezeichnung der folgenden Arzneimittel wurde im Rahmen einer Anzeige durch den pharmazeutischen Unternehmer nach Zustimmung durch das BVL geändert:

Ehemalige Bezeichnung des ArzneimittelsNeue Bezeichnung des ArzneimittelsZul.-Nr.
Medox L. A. 200 mg/mlTetra Veyxin LA 200 mg/ml400497.00.00
Kelactin 50 Mikrogramm/ml Lösung zum Eingeben
für Hunde und Katzen
Veylactin 50 Mikrogramm/ml Lösung zum Eingeben
für Hunde und Katzen
401563.00.00


Die Zulassung ruht bei den folgenden Tierarzneimitteln:

Bezeichnung des ArzneimittelsZul.-Nr.vomAntragsteller
Equibos400443.00.0001.07.2020Serumwerk Bernburg AG
Meflosyl400513.00.0017.10.2018Zoetis Deutschland GmbH

Die im April 2022 von der EMA veröffentlichten Bewertungsberichte zu zentral zugelassenen Tierarzneimitteln finden Sie hier: https://www.ema.europa.eu/en/news-events/whats-new/2022-04

Ausgabejahr 2023
Datum 24.03.2023

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
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