Bekanntmachung über die Zulassung von Tierarzneimitteln vom 31.01.2023

Mai 2022

Datum: 23.02.2023

Das BVL hat im Mai 2022 zwei Zulassungen für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und eine Zulassung für nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel in Deutschland erteilt.

BAnZ-Veröffentlichung vom 22.02.2023

Rechtlich bindend sind die Angaben des jeweiligen Zulassungsbescheids.

Das BVL stellt Links zu Datenbanken zur Verfügung, die aktuelle Fachinformationen von zugelassenen Tierarzneimitteln bereithalten.

Die Bezeichnung der folgenden Arzneimittel wurde im Rahmen einer Anzeige durch den pharmazeutischen Unternehmer nach Zustimmung durch das BVL geändert:

Ehemalige Bezeichnung des ArzneimittelsNeue Bezeichnung des ArzneimittelsZul.-Nr.
(keine)



Die Zulassung ruht bei den folgenden Tierarzneimitteln:

Bezeichnung des ArzneimittelsZul.-Nr.vomAntragsteller
Equibos400443.00.0001.07.2020Serumwerk Bernburg AG
Meflosyl400513.00.0017.10.2018Zoetis Deutschland GmbH

Die im Mai 2022 von der EMA veröffentlichten Bewertungsberichte zu zentral zugelassenen Tierarzneimitteln finden Sie hier: https://www.ema.europa.eu/en/news-events/whats-new/2022-05

Ausgabejahr 2023
Datum 23.02.2023

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
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