Bekanntmachung über die Zulassung von Tierarzneimitteln vom 31.01.2023
Mai 2022
Datum: 23.02.2023
Das BVL hat im Mai 2022 zwei Zulassungen für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und eine Zulassung für nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel in Deutschland erteilt.
BAnZ-Veröffentlichung vom 22.02.2023
Rechtlich bindend sind die Angaben des jeweiligen Zulassungsbescheids.
Das BVL stellt Links zu Datenbanken zur Verfügung, die aktuelle Fachinformationen von zugelassenen Tierarzneimitteln bereithalten.
Die Bezeichnung der folgenden Arzneimittel wurde im Rahmen einer Anzeige durch den pharmazeutischen Unternehmer nach Zustimmung durch das BVL geändert:
Ehemalige Bezeichnung des Arzneimittels | Neue Bezeichnung des Arzneimittels | Zul.-Nr. |
---|---|---|
(keine) |
Die Zulassung ruht bei den folgenden Tierarzneimitteln:
Bezeichnung des Arzneimittels | Zul.-Nr. | vom | Antragsteller |
---|---|---|---|
Equibos | 400443.00.00 | 01.07.2020 | Serumwerk Bernburg AG |
Meflosyl | 400513.00.00 | 17.10.2018 | Zoetis Deutschland GmbH |
Die im Mai 2022 von der EMA veröffentlichten Bewertungsberichte zu zentral zugelassenen Tierarzneimitteln finden Sie hier: https://www.ema.europa.eu/en/news-events/whats-new/2022-05
Ausgabejahr
2023
Datum
23.02.2023
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