Bekanntmachung über die Zulassung von Tierarzneimitteln vom 23.08.2022

Februar 2022

Datum: 27.09.2022

Korrigierte Version der Fachmeldung vom 26.09.2022

Das BVL hat im Februar 2022 drei Zulassungen für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel in Deutschland erteilt.

BAnZ-Veröffentlichung vom 19.09.2022

Rechtlich bindend sind die Angaben des jeweiligen Zulassungsbescheids.

Das BVL stellt Links zu Datenbanken zur Verfügung, die aktuelle Fachinformationen von zugelassenen Tierarzneimitteln bereithalten.

Die Bezeichnung der folgenden Arzneimittel wurde im Rahmen einer Anzeige durch den pharmazeutischen Unternehmer nach Zustimmung durch das BVL geändert:

Ehemalige Bezeichnung des ArzneimittelsNeue Bezeichnung des ArzneimittelsZul.-Nr.
Cefa Safe 300 mg, Suspension zur intramammären Anwendung für Rinder (Milchkuh zum Zeitpunkt des Trockenstellens) Cefa-Safe 300 mg, Suspension zur intramammären Anwendung für Rinder (Milchkuh zum Zeitpunkt des Trockenstellens) V7001339.00.00

Die Zulassung ruht bei den folgenden Tierarzneimitteln:

Bezeichnung des ArzneimittelsZul.-Nr.vomAntragsteller
Equibos400443.00.0001.07.2020Serumwerk Bernburg AG
Meflosyl400513.00.0017.10.2018Zoetis Deutschland GmbH

Die im Februar 2022 von der EMA veröffentlichten Bewertungsberichte zu zentral zugelassenen Tierarzneimitteln finden Sie hier: https://www.ema.europa.eu/en/news-events/whats-new/2022-02

Korrektur-Hinweis vom 27.09.2022:
In der Fachmeldung vom 26.09.2022 wurde fälschlicherweise angegeben, dass der Name des Tierarzneimittels Nekrolyt Salbe (Zul.-Nr. 6383233.00.00) sich geändert hat. Tatsächlich hat sich der Name dieses Tierarzneimittels nicht geändert und ist wie bisher Nekrolyt Salbe.
Der Name des Tierarzneimittels Cefa Safe 300 mg (Zul.-Nr. V7001339.00.00) wurde von der Schreibweise ohne Bindestrich in Cefa-Safe 300 mg (mit Bindestrich) geändert.
Die Korrektur im Bundesanzeiger erfolgt mit der nächsten Bekanntmachung des BVLs.

Ausgabejahr 2022
Datum 27.09.2022

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