Bekanntmachung über die Zulassung von Tierarzneimitteln vom 23.08.2022
Februar 2022
Datum: 27.09.2022
Korrigierte Version der Fachmeldung vom 26.09.2022
Das BVL hat im Februar 2022 drei Zulassungen für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel in Deutschland erteilt.
BAnZ-Veröffentlichung vom 19.09.2022
Rechtlich bindend sind die Angaben des jeweiligen Zulassungsbescheids.
Das BVL stellt Links zu Datenbanken zur Verfügung, die aktuelle Fachinformationen von zugelassenen Tierarzneimitteln bereithalten.
Die Bezeichnung der folgenden Arzneimittel wurde im Rahmen einer Anzeige durch den pharmazeutischen Unternehmer nach Zustimmung durch das BVL geändert:
Ehemalige Bezeichnung des Arzneimittels | Neue Bezeichnung des Arzneimittels | Zul.-Nr. |
---|---|---|
Cefa Safe 300 mg, Suspension zur intramammären Anwendung für Rinder (Milchkuh zum Zeitpunkt des Trockenstellens) | Cefa-Safe 300 mg, Suspension zur intramammären Anwendung für Rinder (Milchkuh zum Zeitpunkt des Trockenstellens) | V7001339.00.00 |
Die Zulassung ruht bei den folgenden Tierarzneimitteln:
Bezeichnung des Arzneimittels | Zul.-Nr. | vom | Antragsteller |
---|---|---|---|
Equibos | 400443.00.00 | 01.07.2020 | Serumwerk Bernburg AG |
Meflosyl | 400513.00.00 | 17.10.2018 | Zoetis Deutschland GmbH |
Die im Februar 2022 von der EMA veröffentlichten Bewertungsberichte zu zentral zugelassenen Tierarzneimitteln finden Sie hier: https://www.ema.europa.eu/en/news-events/whats-new/2022-02
Korrektur-Hinweis vom 27.09.2022:
In der Fachmeldung vom 26.09.2022 wurde fälschlicherweise angegeben, dass der Name des Tierarzneimittels Nekrolyt Salbe (Zul.-Nr. 6383233.00.00) sich geändert hat. Tatsächlich hat sich der Name dieses Tierarzneimittels nicht geändert und ist wie bisher Nekrolyt Salbe.
Der Name des Tierarzneimittels Cefa Safe 300 mg (Zul.-Nr. V7001339.00.00) wurde von der Schreibweise ohne Bindestrich in Cefa-Safe 300 mg (mit Bindestrich) geändert.
Die Korrektur im Bundesanzeiger erfolgt mit der nächsten Bekanntmachung des BVLs.
Ausgabejahr
2022
Datum
27.09.2022
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