Bekanntmachung über die Internetportale zum Versandhandel mit Tierarzneimitteln vom 17.02.2022
Datum: 11.03.2022
Das BVL führt gemäß Art. 104 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2019/6 seit dem 28. Januar 2022 das Versandhandelsregister mit Einzelhändlern, die zum Versandhandel von Tierarzneimitteln im Fernabsatz berechtigt sind.
Auch die EMA hat eine Internetseite mit Informationen zum gemeinsamen Logo und zu den Links der entsprechenden Seiten der Mitgliedsstaaten.
In der Bekanntmachung werden die Links des BVL und der EMA gemäß §68 Absatz 4 des Tierarzneimittelgesetzes veröffentlicht.
Ausgabejahr
2022
Datum
11.03.2022
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