Neue Webapplikation steht für das Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) zur Verfügung

Seit 1. Januar 2022 ist das Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) in den Geschäftsbereich des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übergegangen.

Datum: 10.02.2022

Die Aufgaben der Datenerfassung der Antibiotikaabgabemengen (rechtliche Grundlage TAMG §45 Abs. 6) gehen zum 01. Januar 2022 vom BfArM an das BVL über. Damit wird der internationalen Rechtsprechung nach Artikel 57 der Verordnung (EU) 2019/6 Rechnung getragen, der die Erfassung von nationalen Verkaufsmengen von Tierarzneimitteln mit antimikrobieller Wirkung vorschreibt.

Pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern wird so für die jährliche Mitteilungspflicht eine neue optimierte Webapplikation angeboten. Der Meldezeitraum startet wie gewohnt am 1. Januar 2022 und endet am 31. März 2022. Das Meldeformat (XML Datei) bleibt erhalten.

Seit dem Jahr 2011 besteht für pharmazeutische Unternehmen und Großhändler eine Verpflichtung zur jährlichen Mitteilung, wenn bestimmte Tierarzneimittel an in Deutschland niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte zur Verwendung im Rahmen des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke abgeben werden. Mitteilungspflichtig sind die Abgabemengen von Tierarzneimitteln, die antimikrobiell wirksame Stoffe enthalten oder in einer der Anlagen der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung enthalten sind.

  • Die entsprechenden aktuellen Listen der mitteilungspflichtigen Arzneimittel und Stoffe finden Sie hier.
  • Weitere Informationen und den Link zur neuen Webapplikation finden Sie auf der BVL-Website

Bei Rückfragen stehen wir gern unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
TAM-Abgabemengenregister@bvl.bund.de

Ausgabejahr 2022
Datum 10.02.2022

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: presse@bvl.bund.de