Freistellung von Heimtierarzneimitteln von der Zulassung gemäß § 4 TAMG
Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller
Datum: 28.01.2022
Mit Anwendung der neuen europäischen Tierarzneimittelverordnung (EU TAM VO 2019/6) und dem Inkrafttreten des neuen nationalen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) ändert sich ab dem 28. Januar 2022 auch die Rechtsgrundlage für Arzneimittel für bestimmte Heimtiere, die bisher nach § 60 AMG von der Zulassung freigestellt waren. Zwar sind sie, unter bestimmten Bedingungen, auch weiterhin von der Pflicht zur Zulassung befreit, die Freistellung muss aber künftig vom BVL genehmigt werden. Nützliche Hinweise und Unterlagen zur Antragstellung sind ab sofort auf der Homepage des BVL verfügbar.
Ausgabejahr
2022
Datum
28.01.2022
Pressekontakt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit •
Gerichtstraße 49 •
13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250
• Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: *
presse@bvl.bund.de