Pharmakovigilanz für Tierarzneimittel - Was ändert sich ab 2022 durch die EU TAM VO 2019/6?

Online Informationsveranstaltung am 15.12.2021

Datum: 26.10.2021

Anlässlich der Anwendung der Verordnung (EU) 2019/6 des europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG ab dem 28. Januar 2022 veranstaltet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine eintägige Online Informationsveranstaltung zu zukünftigen Änderungen im Bereich der Pharmakovigilanz von Tierarzneimitteln.

Durch die neue EU TAM VO 2019/06 ändert sich die Gesetzeslage in Europa und Deutschland grundlegend. In Deutschland sind die Tierarzneimittel dann nicht mehr Bestandteil des Arzneimittelgesetzes, sondern werden neben der EU TAM VO durch das neue Tierarzneimittelgesetz geregelt. Es kommen neue Verpflichtungen auf Zulassungsinhaber zu, dafür fallen andere weg.

Wolke - Paragraph Quelle: askaja / stock.adobe.com

Ziel der Veranstaltung ist es, die Änderungen darzulegen, die sich im Bereich der Pharmakovigilanz durch die Anwendung der EU TAM VO ab dem 28.01.2022 ergeben, und diese Änderungen aus Sicht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut als Bundesoberbehörden dem aktuellen Stand entsprechend zu erläutern.

Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pharmazeutischen Unternehmen mit Zulassungen von Tierarzneimitteln inklusive Homöopathika in Deutschland, die im Bereich Pharmakovigilanz arbeiten. Die Veranstaltung ist auf Deutsch.

Hinweis

  • Die Informationsveranstaltung findet als Onlineveranstaltung (WebEx) statt.
  • Es ist eine Anmeldung vorab erforderlich.

Anmeldeschluss ist der 3. Dezember 2021

Da die Teilnehmeranzahl beschränkt ist, kann eine Bestätigung der Anmeldung erst nach dem Anmeldeschluss erfolgen.

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Ausgabejahr 2021
Datum 26.10.2021

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