Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkung aus Drittländern- Großbritannien

Datum: 24.02.2020

Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ausgetreten. Gemäß § 1 des Brexit-Übergangsgesetzes (BrexitÜG) vom 27. März 2019 gilt im Bundesrecht das Vereinigte Königreich während des Übergangszeitraums bis zum 31.12.2020 als Mitgliedstaat der Europäischen Union. Damit erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt auch keine Änderung der bisherigen Meldepraxis betreffend die Meldung von Verdachtsfällen schwerwiegender unerwarteter Nebenwirkungen gemäß §63h Abs. 2 Nr. 2a) Arzneimittelgesetz (AMG).

Ausgabejahr 2020
Datum 24.02.2020

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