„Underreporting“ von Nebenwirkungen bei Schaf, Ziege und Alpaka?

Datum: 29.03.2018

Nur wenige Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAWs) bei kleinen Wiederkäuern und Neuweltkameliden sind in den vergangenen Jahren im BVL eingegangen, so eine Analyse der Spontanmeldungen von 2007 bis 2016 (Kirsch 2018). Schafe, Ziegen und Alpakas zählen zu den sogenannten „Minor Species“, für die es im Vergleich zu Rind, Pferd, Hund und Katze kaum einen relevanten Absatzmarkt für Tierarzneimittel gibt. Die Anzahl an für Schafe (450) und Ziegen (336) zugelassenen Präparaten (Stand November 2017) erstreckt sich hauptsächlich auf die Indikationsgruppen Antiparasitika, Antiinfektiva, Infusionslösungen, Vitamin- und Mineralstoffpräparate sowie bei Ziegen auch auf Dermatika. Für Neuweltkameliden sind in Deutschland aktuell gar keine Tierarzneimittel zugelassen. Häufig bleibt somit für Tierärzte nur eine im Rahmen des Therapienotstands gemäß §56a AMG durchgeführte Umwidmung, um „Minor Species“ zu behandeln. Treten dann UAWs auf, ist den Anwendern vermutlich häufig nicht bewusst, dass auch diese Informationen für die Behörden sehr wichtig sind, um das Risiko von Tierarzneimitteln für diese Tierarten abschätzen und gegebenenfalls regulatorische Maßnahmen einleiten zu können.

Neben dem Meldeverhalten spielen aber auch andere Faktoren, wie die Größe der nationalen Tierbestände sowie die Haltungsform und mit dieser die Möglichkeit des Erkennens von Symptomen eine große Rolle. Demnach ist es möglich, dass die tatsächliche Inzidenz von UAWs deutlich höher liegt als die den Behörden bekannte Inzidenz und somit ein „Underreporting“, sprich eine Untererfassung von Daten vorliegt. In Verbindung mit den sowieso geringeren Tierzahlen bei den „Minor Species“ ergeben sich geringe Fallzahlen, die statistisch gesehen anfällig für Schwankungen sind und die nur eingeschränkt Rückschlüsse auf die Sicherheit verwendeter Arzneimittel bei diesen Tierarten zulassen. Tierärzte und andere Anwender werden somit ausdrücklich darum gebeten, auch UAWs nach dem Einsatz umgewidmeter (Tier-)Arzneimittel zu melden und die „Minor Species“ nicht außer Acht zu lassen.

Ausgabejahr 2018
Datum 29.03.2018

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