Euthanasie von Tieren

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen von Euthanasiepräparaten

Datum: 29.09.2016

Das BVL hat aus aktuellem Anlass eine außerordentliche Prüfung der in den letzten Jahren gemeldeten unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) von Euthanasiepräparaten vorgenommen. Bewertet wurden mehr als 200 Meldungen zu Pentobarbital-haltigen Tierarzneimitteln sowie dem Kombinationspräparat T61®.

Am häufigsten wurde von einer verlängerten Zeitspanne zwischen Verabreichung der Präparate und deren Wirkungseintritt berichtet. Diese Zeit war in einigen Fällen durch „aktive Todeskämpfe“ mit Symptomen wie Atemnot, Krämpfen und Fluchtversuchen gekennzeichnet. Entscheidend für solche Ereignisse waren oftmals die Verabreichungsart, die fehlende Sedation/Narkose vorab oder eine Unterdosierung der Arzneimittel.

In Einzelfällen wurde von Lebenszeichen bis hin zum Erwachen berichtet, nachdem das Tier durch den Tierarzt bereits für tot erklärt wurde. Um eine sichere Feststellung des Todes zu gewährleisten, ist eine wiederholte Auskultation des Herzens nach frühestens fünf Minuten durchzuführen.

Eine im BVL eingegangene UAW-Meldung beschreibt das Weiterleben eines sieben Monate alten Fetus nach Entnahme aus einem euthanasierten Rind. Bei der Euthanasie trächtiger Tiere muss das erhöhte Körpergewicht des Muttertieres, die relative Hypoxie-Toleranz des Fetus und die Plazentagängigkeit des Produktes berücksichtigt werden. Die Anwendung von T61® ist bei trächtigen Tieren verboten.

Die Durchführung einer der Euthanasie vorausgehenden Sedation ist für alle Applikationsarten und Präparate Vorschrift. Nur bei intravenöser Verabreichung aller Präparate und intraperitonealer Injektion von Narcoren® gibt es einen Ermessensspielraum für den Tierarzt. Die Angaben der Dosierungstabellen in den Gebrauchsinformationen müssen sorgfältig befolgt werden. Zu beachten sind speziesspezifische Unterschiede v.a. bei der Euthanasie von Vögeln und Reptilien. Die Absicht des Tierarztes, nicht am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen zu wollen, ist keine Legitimation für eine Umwidmung des Präparats.

Ausgabejahr 2016
Datum 29.09.2016

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: * presse@bvl.bund.de