Tierarzneimittel online kaufen – Neues Logo verbessert Sicherheit!

Datum: 09.07.2015

In Deutschland und der Europäischen Union ist der Versandhandel sowohl mit verschreibungspflichtigen als auch mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich zulässig. Generell können auch Tierarzneimittel über Versandapotheken gekauft werden. Tierarzneimittel für lebensmittelliefernde Tiere dürfen nicht von Versandapotheken abgegeben werden.

Für den Kauf von Arzneimitteln im Internet ist es wichtig darauf zu achten, dass es sich um legale, für den Versandhandel registrierte und zugelassene Apotheken handelt. Registrierte Apotheken dürfen auf ihren Internetseiten ein Sicherheitslogo tragen, das Nutzern der Webseite dabei hilft zu prüfen, ob sie über einen registrierten und damit über einen legalen Vertriebsweg bestellen.
Dieses Logo ist seit Ende Juni 2015 europaweit einheitlich.

Verbraucher sollten behördlich geprüfte Tierarzneimittel, d. h. zugelassene oder registrierte Tierarzneimittel nur bei registrierten Versandapotheken kaufen, um keine gefälschten Arzneimittel oder Arzneimittel minderer Güte zu erwerben.
Keinesfalls sollten Patienten/Innen und Patientenbesitzer ihre Arzneimittel bei fragwürdigen Versandapotheken bestellen. Sie müssen sonst damit rechnen, dass ihnen auch Arzneimittelfälschungen verkauft werden. Das Spektrum kann dabei von der Fälschung der Packung bis zur Totalfälschung des Arzneimittels reichen. Gefälschte Arzneimittel können wirkungslos, gesundheitsschädlich oder schlimmstenfalls tödlich sein.

Über das Register der Versandapotheken in Deutschland informiert umfassend das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). In englischer Sprache stellt die EMA Informationen zur Verfügung.

Ausgabejahr 2015
Datum 09.07.2015

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