Fokus Antiparasitika

Orale Mittel gegen Flöhe und Zecken bei Hund und Katze

Datum: 17.03.2015

Äußerlich anwendbare Mittel wie Sprays, Halsbänder oder Spot-on-Präparate gegen Flöhe und/oder Zecken bei Hund und Katze gehören seit Langem zum Standard in der tierärztlichen Praxis. Neu auf dem Markt sind die oral anwendbaren Ektoparasitika, deren unerwünschte Arzneimittelwirkungen noch nicht so bekannt sind. Die oral verabreichten Medikamente töten Parasiten sehr schnell ab und sind zum Teil über einen längeren Zeitraum (bis zu 12 Wochen) wirksam, was sich positiv auf die Compliance des Tierhalters auswirken kann. Neu gegen Flöhe sind die Präparate mit dem Wirkstoff Spinosad (Comfortis und Trifexis), der Flöhe innerhalb von 4-24h abtötet. UAW-Meldungen zu diesen Tierarzneimitteln betreffen vor allem gastrointestinale aber auch zum Teil schwerwiegende neurologische Symptome, wie z.B. Koordinationsstörungen, Krämpfe und Blindheit, was vermehrt bei einer gleichzeitigen Gabe von Ivermectin auftritt. Entsprechende Warnhinweise finden sich dazu in den Gebrauchsinformationen. Gegen Flöhe und Zecken gibt es seit Anfang 2014 die beiden Tierarzneimittel NexGard und Bravecto auf dem deutschen Markt, die die neue Wirkstoffgruppe der Isoxazoline beinhalten. Wie bei den Spinosad-haltigen Präparaten gegen Flöhe zeigen sich auch bei den UAW-Meldungen zu Isoxazolinen vor allem gastrointestinale Symptome und vereinzelt neurologische Anzeichen wie epileptiforme Anfälle, die besonders bei Hunden mit Epilepsie in der Anamnese auftreten. Im Fazit haben die oralen Ektoparasitika deutliche Vorteile bei der Anwendung, da sie weniger beeinflussbar durch äußere Faktoren sind, und z.T. schneller und länger wirken als herkömmliche Präparate. In dem relativ kurzen Überwachungszeitraum nach der Zulassung haben alle neuen Tierarzneimittel eine Tendenz zu neurologischen Symptomen gezeigt. Neurologische Anzeichen werden allerdings auch nach äußerlich anwendbaren Ektoparasitika gesehen und sind auf die neurotoxische Wirkung der Substanzen selber zurückzuführen.

Durch das Spontanmeldesystem werden die unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAWs) nur zum Teil erfasst. Rückschlüsse auf Inzidenzen (Verhältnis der UAWs zur Zahl der Behandlungen) sind, basierend auf dem Spontanmeldesystem, nicht möglich. Es sei darauf hingeweisen, dass es bei einer häufigeren Anwendung auch zu einer häufigeren Meldung von UAWs kommen kann. Die Datenbasis ist auch nicht geeignet, Tierarzneimittel direkt miteinander zu vergleichen und Rückschlüsse auf ihre respektive Sicherheit in der Anwendung zuzulassen.

Ausgabejahr 2015
Datum 17.03.2015

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