Therapienotstand und notwendige Umwidmung bei Heimtieren

Datum: 09.09.2014

Da es trotz ihrer Bedeutung keine systematische Erfassung von Umwidmungen gibt, hat das BVL eine Befragung zur Anwendung von Tierarzneimitteln in der Praxis unter Berücksichtigung der Zulassungsbedingungen durchgeführt. Ziel der Befragung war es, die Anwendungsbedingungen von Tierarzneimitteln in der Praxis zu untersuchen und gegebenenfalls Anregungen zu ihrer Optimierung zu geben.

Die Behandlung von Heimtieren, besonders Meerschweinchen und Kaninchen, gehört in der Kleintierpraxis zum Alltag. Tierarzneimittel dürfen aber nur bei den Tierarten und in den Anwendungsgebieten angewendet werden für die sie zugelassen sind. Ein Therapienotstand liegt vor, wenn für ein Anwendungsgebiet kein Tierarzneimittel für die entsprechende zu behandelnde Tierart zugelassen ist. Ist in einem solchen Fall die notwendige arzneiliche Versorgung nicht gewährleistet, darf auch ein Tierarzneimittel verwendet werden, das für eine andere Tierart zugelassen wurde oder für ein anderes, ähnliches Anwendungsgebiet.

Unter den Heimtieren sind Kaninchen und Meerschweinchen die beiden Tierarten mit den häufigsten Umwidmungen in der tierärztlichen Praxis. Therapienotstand, der eine Umwidmung erforderliche macht, ist jedoch bei allen Heimtierarten zu beobachten. Von den Tierärzten werden fehlende Arzneimittelzulassungen bemängelt insbesondere in den Anwendungsgebieten Parasitenbekämpfung, Schmerzbekämpfung, Infektionsbekämpfung, aber auch zur Behandlung von Beschwerden im Verdauungstrakt. Grundsätzlich fehlen aus vielen Bereichen zugelassene Tierarzneimittel für Heimtiere.

Hier ist die veterinär-pharmazeutische Industrie gefordert, auch für diese Tierarten Zulassungen zu beantragen oder Dosierungsempfehlungen bereit zu stellen.

Ausgabejahr 2014
Datum 09.09.2014

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