Umwidmung von Tierarzneimitteln - Systemisch wirksame Antibiotika

Datum: 14.08.2014

Da es trotz ihrer Bedeutung keine systematische Erfassung von Umwidmungen gibt, hat das BVL eine Befragung zur Anwendung von Tierarzneimitteln in der Praxis unter Berücksichtigung der Zulassungsbedingungen durchgeführt. Ziel der Befragung war es, die Anwendungsbedingungen von Tierarzneimitteln in der Praxis zu untersuchen und gegebenenfalls Anregungen zu ihrer Optimierung zu geben.

Die Ergebnisse dieser Befragung wurden bereits 2013 in Auszügen veröffentlicht. Dabei wurde insbesondere untersucht, welche Tierarten und Indikationen/ Medikamentengruppen besonders von Umwidmungen betroffen sind, d. h. wann Tierarzneimittel eingesetzt werden, die originär für eine andere Tierart oder eine andere Indikation zugelassen wurden. Nun wurden die Ergebnisse speziell zu systemisch wirksamen Antibiotika in einer gesonderten Veröffentlichung genauer vorgestellt. Diese wurden um Informationen aus der Arzneimitteldatenbank des BVL und aus der Datenbank für Meldungen über Nebenwirkungen auf Tierarzneimittel ergänzt.

So gaben 67 % der teilnehmenden Tierärzte systemisch wirksame Antibiotika als mit Umwidmungen verbundene Medikamentengruppe an – trotz (je nach Tierart) teils beachtlichem Spektrum an zugelassenen Präparaten. Gleichzeitig liegen in der vom BVL geführten Datenbank zu Nebenwirkungen bislang insgesamt 350 Meldungen aus Deutschland nach Umwidmung systemisch wirksamer Antibiotika bei Tieren vor.

Welche Tierarten sind primär betroffen? Wie bezieht sich das auf die Verfügbarkeit von systemisch wirksamen Veterinär-Antibiotika in Deutschland? Welche Umwidmungsverfahren werden verwendet und mit welchem Erfolg?

Informationen zu diesen und anderen Fragen finden Sie in einer Publikation des BVL:

Ausgabejahr 2014
Datum 14.08.2014

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