Veränderte Verkehrsfähigkeit von Veracin RS und Streptocombin R

Datum: 07.02.2014

Bei den Tierarzneimitteln Veracin RS (bisher: Veracin compositum) und Streptocombin R (bisher: Streptocombin) bestand bisher nur eine fiktive Zulassung, da die Firma Albrecht GmbH gegen die Teil-Versagung aus der Nachzulassung Klage eingereicht hatte. Mit den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 16. Mai 2013 sind diese Teilversagungen nun rechtskräftig. Demnach gibt es Einschränkungen bei den Zieltierarten, den Indikationen und verlängerte Wartezeiten, die zu beachten sind.

Die Produkte sind nun wie folgt zugelassen:

Veracin RS

Zu Behandlung von durch Penicillin- und Streptomycin-empfindliche Erreger hervorgerufenen Atemwegserkrankungen bei Rindern (Kälber bis 150 kg Körpergewicht) und Schweinen bis 50 kg Körpergewicht.

Wartezeiten:
Rind (Kalb)essbares Gewebe:110 Tage
Schweinessbares Gewebe:130 Tage


Streptocombin R

Zur Behandlung von durch Benzylpenicillin- und Dihydrostreptomycin-empfindliche Erreger hervorgerufenen Atemwegserkrankungen bei Rindern und Kälbern.

Wartezeiten:
Rind essbares Gewebe: 45 Tage
Milch: 6 Tage
Rind (Kalb)essbares Gewebe: 45 Tage


Die bis zu diesem Zeitpunkt noch fiktiv zugelassenen Produkte sind so nicht mehr verkehrsfähig nach § 30 Abs. 4 Arzneimittelgesetz. Diese Produkte dürfen nicht mehr angewendet oder verschrieben werden. Die Rückgabe der Arzneimittel an den pharmazeutischen Unternehmer unter entsprechender Kenntlichmachung ist zulässig.

Ausgabejahr 2014
Datum 07.02.2014

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