Bewertung von Phenylbutazon-Rückständen in Pferdefleisch

Datum: 16.04.2013

Gemeinsames Positionspapier der EMA und EFSA

Im Zusammenhang mit dem jüngsten Pferdefleischskandal haben die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein gemeinsames Positionspapier zur Problematik von Phenylbutazon-Rückständen in Pferdefleisch erarbeitet, das am 15.04 2013 auf der Homepage der Agenturen veröffentlicht wurde.

In dem gemeinsamen Gutachten zur Problematik von Phenylbutazon-Rückständen in Pferdefleisch wird das Gefährdungspotenzial von Phenylbutazon beschrieben und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken für den Verbraucher nach Verzehr von belastetem Pferdefleisch bzw. mit Pferdefleisch verunreinigten Lebensmittel beurteilt.

EFSA und EMA gelangen zu dem Schluss, dass die gefundenen Rückstände von Phenylbutazon in Pferdefleisch insgesamt ein nur geringes Gesundheitsrisiko für den Verbraucher darstellen, da sowohl die Expositionswahrscheinlichkeit als auch die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten toxischer Effekte als gering anzusehen ist. Dennoch sind sich beide Behörden einig, dass es nicht möglich ist, eine gesundheitlich unbedenkliche Tagesdosis abzuleiten, so dass Phenylbutazon weiterhin als Tierarzneimittel für Lebensmittel liefernde Tiere verboten ist.

Darüber hinaus enthält das Gutachten Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen um das Verbraucherrisiko weiter zu senken. Die Forderung der Überwachung durch EU-weite Kontrollen und die Veröffentlichung derer Ergebnisse wird erneut bekräftigt.

Ausgabejahr 2013
Datum 16.04.2013

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