Ohne Nebenwirkungsmeldungen geht es nicht

Datum: 28.06.2013

Zuständig für die Meldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) sind das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für pharmazeutische Arzneimittel zur Anwendung beim Tier und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für immunologische Arzneimittel.

Immer wieder werden praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte aufgerufen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu melden, doch was passiert mit den Daten eigentlich?

Täglich gehen bei den zuständigen Behörden Meldungen ein. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat nun in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneistoffe eine Information für Tierärzte veröffentlicht, die beschreibt wie die Daten aus den Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen bearbeitet und ausgewertet werden.

Wie die Meldungen zur Arzneimittelsicherheit beitragen hat das BVL in einer Publikation im Deutschen Tierärzteblatt dargelegt.

Ausgabejahr 2013
Datum 28.06.2013

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