Zulassung des Pflanzenschutzmittels Roundup Future derzeit teilweise wirksam

Ergänzung der Fachmeldung vom 11. März 2025

Datum: 25.04.2025

Mit der Fachmeldung vom 11. März 2025 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt, dass die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) derzeit nicht wirksam ist.

Mit Bescheid vom 24. April 2025 hat das BVL nun auf Antrag des Zulassungsinhabers die sofortige Vollziehung des Verlängerungsbescheides vom 25. November 2024 hinsichtlich der untenstehenden Anwendungen angeordnet.
Dementsprechend ist die Zulassung von Roundup Future für die folgenden Anwendungen wieder wirksam:

AnwendungsnummerSchadorganismusKultur/Objekt
00A042-00/00-001Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterAckerbaukulturen
00A042-00/00-007Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterObstgehölze (ausgenommen: Himbeerartiges Beerenobst)
00A042-00/00-008Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Ackerwinde)Weinrebe
00A042-00/00-009Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterWiesen, Weiden
00A042-00/00-010Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterWurzel- und Knollengemüse
00A042-00/00-014Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterNadelholz (ausgenommen: Lärche, Douglasie)
00A042-00/00-015Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterZierpflanzen, Baumschulgehölzpflanzen
00A042-00/00-016Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterRasen
00A042-00/00-018Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Stockholz, HolzgewächseNichtkulturland ohne Holzgewächse, Wege und Plätze mit Holzgewächsen
00A042-00/00-019Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, HolzgewächseZierpflanzen, Baumschulgehölzpflanzen
00A042-00/00-022Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterLaubholz, Nadelholz
00A042-00/00-023Stockholz, Holzgewächse, Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterNadelholz, Laubholz
00A042-00/00-024Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterFruchtgemüse 
00A042-00/00-025Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterSpargel
00A042-00/00-028Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterWurzel- und Knollengemüse
00A042-00/00-029Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterGemüsekulturen

Im Übrigen hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Deutsche Umwelthilfe e. V. vom 4. März 2025 Bestand. Die Zulassung von Anwendungen, die in der vorstehenden Tabelle nicht aufgeführt sind, ist daher weiterhin nicht wirksam.

Ausgabejahr 2025
Datum 25.04.2025

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