Vorschriften und Auswirkungen bei Änderung der gefahrstoffrechtlichen Einstufung und Kennzeichnung

Aktualisierung der Internetseite

Datum: 28.08.2024

Die Internetseite "Gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln, wenn sich die Einstufung von darin enthaltenen Wirkstoffen oder Beistoffen ändert" wurde überarbeitet. Sie richtet sich maßgeblich an Antragstellende und Zulassungsinhabende.

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Art. 56 Abs.1 und Art. 31 Abs 2) schreibt vor, dass das BVL umgehend über eine Änderung der Einstufung und Kennzeichnung zu informieren ist. Betroffene Zulassungsinhabende sind aufgefordert, bereits frühzeitig (z. B. bei vorliegender RAC-Opinion) die Sachlage zu analysieren und das BVL zu informieren. Je nach Art der Änderungen bzw. der potenziell schädlichen Auswirkungen müssen aktualisierte Sicherheitsdatenblätter und gegebenenfalls neue Dokumente oder Studien vorgelegt werden. 

Auf der Internetseite werden die möglichen Auswirkungen auf zugelassene Pflanzenschutzmittel beschrieben, hierzu zählen:

• erforderliche Anpassungen der chemikalienrechtlichen Einstufung und Kennzeichnung
• Änderungen bei den Auflagen bzw. Anwendungsbestimmungen bestehender Zulassungen
• Auswirkungen auf die Zulassungsfähigkeit von Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingartenbereich
• Änderungen der Relevanzbewertung von Grundwassermetaboliten.

Die überarbeitete Internetseite ist auch auf Englisch "Hazardous substance classification and labelling of plant protection products if the classification of their active substances or co-formulants changes" verfügbar.

Ausgabejahr 2024
Datum 28.08.2024

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