Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels BANJO hinsichtlich der Anwendungen an Speisezwiebel und Schalotte
Datum: 09.08.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 17. Juli 2024 auf Antrag des Zulassungsinhabers die Zulassung des Pflanzenschutzmittels BANJO für die Anwendung gegen Botrytis squamosa an Speisezwiebel und Schalotte (Anwendungs-Nr. 006899-00/02-001) widerrufen.
Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechende Anwendung der folgenden Vertriebserweiterung:
- Carneol (Zul.-Nr.: 006899-60)
Diese Anwendungen sind ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Nachträgliche Änderung: Die widerrufene Anwendung ist durch die zugelassene Anwendung in Zwiebelgemüse (/04-001) abgedeckt.
Ausgabejahr
2024
Datum
09.08.2024
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