Anordnung des Ruhens der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG mit dem Wirkstoff Captan

Korrektur der Fachmeldung vom 25. März 2024

Datum: 30.04.2024

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 22. März 2024 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG (Zulassungsnummer 005177-00/00) mit dem Wirkstoff Captan angeordnet. Der Handel mit und die Anwendung des Pflanzenschutzmittels sind damit bis auf Weiteres nicht zulässig. Die Anordnung des Ruhens gilt ebenso für die Vertriebserweiterung Orthocid (Zulassungsnummer 005177-60) und für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Mittel des ParallelhandelsGP-Nummer
Orefa Captan 80 WG005177-00/001
Malvin 80 WG005177-00/009
Malvin 80 WG005177-00/012
Capone WG005177-00/013
Capone WG005177-00/015

Hintergrund:
In Malvin WG wurde eine stoffliche Abweichung festgestellt, die nicht von der Zulassung gedeckt ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Verunreinigung in allen Chargen enthalten ist, die in den letzten Jahren in den Verkehr gebracht wurden.

Die Firma UPL Deutschland GmbH, die Malvin WG (800 g/kg Captan) vertreibt, informierte auf ihrer Homepage darüber, dass das Produkt nicht den technischen Spezifikationen der Zulassung entspricht: https://de.upl-ltd.com/News-Details/verkauf-von-malvin-bis-auf-weiteres-gestoppt

In der ersten Version der Fachmeldung vom 25. März 2024 fehlte der Hinweis, dass das Ruhen der Zulassung auch für die Vertriebserweiterung gilt.

Ausgabejahr 2024
Datum 30.04.2024

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