Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metiram
Datum: 21.03.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 28. Mai 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metiram. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Metiram nicht erneuert wurde.
Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:
Name | Zulassungsnummer |
Polyram WG | 033986-00 |
Gemüse-Pilzfrei Polyram WG | 033986-62 |
COMPO Pilz-frei Polyram WG | 033986-63 |
Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 28. November 2024. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2455 und dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Ausgabejahr
2024
Datum
21.03.2024
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