Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metiram

Datum: 21.03.2024

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 28. Mai 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metiram. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Metiram nicht erneuert wurde.

Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:

NameZulassungsnummer
Polyram WG033986-00
Gemüse-Pilzfrei Polyram WG033986-62
COMPO Pilz-frei Polyram WG033986-63

Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 28. November 2024. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2455 und dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Ausgabejahr 2024
Datum 21.03.2024

Pressekontakt

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