Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Spirotetramat

Datum: 19.03.2024

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 30. April 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Spirotetramat. Grund für den Widerruf ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Spirotetramat gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/489 ausläuft.
Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:

NameZulassungsnummer
Movento SC 100008860-00
Movento SC 100008007-00
Movento OD 150026554-00

Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2025. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Ausgabejahr 2024
Datum 19.03.2024

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: presse@bvl.bund.de

Fachmeldungen filtern nach Jahren