Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Spirotetramat
Datum: 19.03.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 30. April 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Spirotetramat. Grund für den Widerruf ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Spirotetramat gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/489 ausläuft.
Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:
Name | Zulassungsnummer |
Movento SC 100 | 008860-00 |
Movento SC 100 | 008007-00 |
Movento OD 150 | 026554-00 |
Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2025. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Ausgabejahr
2024
Datum
19.03.2024
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