Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Exalt mit dem Wirkstoff Spinetoram

Datum: 19.03.2024

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 30. Juni 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Exalt (Zul.-Nr. 008515-00) mit dem Wirkstoff Spinetoram. Grund für den Widerruf ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Spinetoram gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/489 ausläuft.

Für das Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Dezember 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Dezember 2025. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Ausgabejahr 2024
Datum 19.03.2024

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