Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile veröffentlicht
Datum: 07.03.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat im Bundesanzeiger die 9. Ergänzung zur Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile (BVL 24/02/01) vom 26. Januar 2024 veröffentlicht. Damit ist die Aktualisierung für das Jahr 2024 abgeschlossen.
Bedeutung
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung der 8. Ergänzung zu Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile (BVL 22/02/10) vom 24. Januar 2023 (BAnz AT 22.02.2023 B3). Die Einstufung der nicht genannten Gemeinden hat sich gegenüber der 8. Ergänzung nicht geändert und ist weiterhin gültig. Bei zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mit Anwendungsbestimmungen, die auf das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile verweisen, ist die entsprechende Eintragung der Gemeinde zu berücksichtigen, in der die zu behandelnde Fläche (auch anteilig) liegt. Wenn die Einstufung in solchen Fällen voneinander abweichen, ist so vorzugehen wie in einer Gemeinde, die nicht ausreichend ausgestattet ist. In Gemeinden, die nicht ausreichend mit Kleinstrukturen ausgestattet sind, sind entsprechende zusätzliche Vorgaben aus einer Reihe von NT Anwendungsbestimmungen zu beachten. Das JKI stellt dazu einen „Mapviewer“ (https://sf.julius-kuehn.de/mapviewer/vks) zur Verfügung. Mit diesem ist es möglich, deutschlandweit die Eintragung der Gemeinde nachzuvollziehen.
Das Verzeichnis wird jährlich im Winter unter Berücksichtigung der Nachmeldung entsprechender anrechnungsfähiger Strukturen aktualisiert. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.julius-kuehn.de/sf/ab/raeumliche-analysen-und-modellierung/kleinstrukturen-in-der-agrarlandschaft/
Ausgabejahr
2024
Datum
07.03.2024
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