BVL Antragstellerportal - Bereitstellung der Gebührenbescheide ab 15. Februar 2024

Datum: 15.02.2024

Für die im Antragstellerportal gestellten Anträge werden ab dem 15. Februar 2024 die Gebührenbescheide im Portal zum Abruf bereitgestellt und nicht mehr auf dem Postweg oder per E-Mail versendet.

Die Zentrale Gebührenstelle des BVL behält sich jedoch die Zustellung der Gebührenbescheide per Post oder per E-Mail vor, sofern der Gebührenbescheid im Antragstellerportal nicht fristgerecht abgerufen wird.

Für Fragen steht Ihnen die Gebührenstelle per E-Mail unter gebuehrenstelle@bvl.bund.de zur Verfügung.

Ausgabejahr 2024
Datum 15.02.2024

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: presse@bvl.bund.de

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